Tarife und Abrechnung

Einzeltherapie in der Ergotherapie und Physiotherapie

Dauer

30min

45min

60min

Tarif

€  50,-

€  75,-

€  100,-

Osteopathie

Generell beträgt die Behandlungsdauer in der Osteopathie 45min. Bei der Erstbehandlung kann diese bis zu 60min dauern.

Dauer

45min

Tarif

€  80,-

Zusatzangebote

Hausbesuch

Bei einem Hausbesuch wird zusätzlich eine Pauschale von € 30,- pro Einheit verrechnet.
Hausbesuche müssen ab der 1. Behandlung bewilligt werden. Dies übernehmen wir gerne für Sie.

Gruppentherapie

Gruppentherapien sind aufgrund der kleinen Raumgröße dzt bei uns leider nicht möglich.

Aufgrund der kleinen Gruppengröße (max. 5 Personen) kann der Therapeut die Ausführung der Übungen kontrollieren, korrigieren und gegebenenfalls individuell anpassen.

Anzahl

eine Einheit

6er Block

10er Block

60 min

€  15,-

 €  90,-

 € 150,-

Bezahlung und Rückerstattung

Sollten Sie einmal einen Behandlungstermin nicht einhalten können, bitten wir Sie, uns dies unbedingt einen Werktag vorher telefonisch bekannt zu geben. Andernfalls behalten wir uns das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

Nach Ende der Therapieserie erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bar oder per Überweisung begleichen können.
Da wir als freiberufliche Wahltherapeuten mit keiner Krankenversicherung direkt abrechnen, haben Sie die Kosten der Behandlung zunächst selbst zu tragen. Bei Überweisung des Rechnungsbetrages (innerhalb von 2 Wochen – bei Verzug fallen Mahnspesen an) obliegt die Einreichung zur Rückerstattung Ihnen als Patient.

Für die Kostenerstattung bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger übermitteln Sie diesem bitte folgende Unterlagen:
• Original- Honorarnote
bei Barzahlung: mit Saldierungsvermerk
bei Zahlung mit Erlagschein: mit Einzahlungsabschnitt (auch Kopie)
bei elektronischer Bezahlung: mit Nachweis der Abbuchung (z.B.Protokollauszug, Bankauszug usw.)
• Ärztliche Zuweisung (Überweisung, Verordnung) Ihres behandelnden Arztes mit der dazugehörigen chefärztlichen Bewilligung, wenn es sich bereits um bewilligungspflichtige Behandlungen gehandelt hat (siehe Verordnungsschein und Bewilligung)

Hier finden Sie weitere Informationen zum Ablauf in der Physiotherapie

Hier finden Sie weitere Informationen zum Ablauf in der Ergotherapie