Vor der ersten Behandlung

Wenn Sie bei mir Leistungen in Anspruch nehmen wollen, möchte ich Sie auf folgende Punkte hinweisen:

Terminvereinbarung

Terminvereinbarungen sind bei mir nur telefonisch von Montag bis Donnerstag Nachmittags möglich. Sie erreichen mich unter der Nummer +43 664 99509451


Wenn Sie mich nicht sofort erreichen, rufe ich sobald als möglich wieder retour. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich während der Behandlungen nicht abheben kann.

Ich bemühe mich, dass Sie bei mir so bald wie möglich einen Termin bekommen, um die Wartezeit so kurz wie möglich zu halten.
Bei geplanten Operationen können Sie sich bereits im Vorfeld bei mir melden, damit wir die Nachbehandlung im Vorfeld planen und die Wundheilung so optimal unterstützen können.

Therapiemöglichkeiten, Verordnungsschein und Bewilligung

Wenn Sie eine präventive Massage bzw. Reflexzonenbehandlung haben möchten, benötigen Sie KEINE Überweisung. Die Kosten werden dann NICHT von der Krankenkasse übernommen.

Nach Operationen, bei akuten Verletzungen und Beschwerden benötigen Sie für die manuelle Heilmassage oder die manuelle Lymphdrainage einen Verordnungsschein eines Haus- oder Facharztes. Bei Behandlungen mit Verordnungsschein bekommen Sie einen Teil der Kosten wieder refundiert.

Für Versicherte der ÖGK
Derzeit ist keine Bewilligung der Therapien notwendig. Wenn sich dies wieder ändert, gild folgendes:
Im Falle einer Leistungszuständigkeit der ÖGK beachten Sie bitte, dass bei der Therapie pro Quartal (Kalendervierteljahr) nur 6 Anwendungen pro Leistungsart (z.B. manuelle Heilmassage, …) bzw. insgesamt 20 Anwendungen chefarztfrei sind. Weitere Therapien müssen vor der 7. Anwendung einer Leistungsart bzw. vor der insgesamt 21. Anwendung bei einer Kassendienststelle (persönlich, per Post oder Fax) zur Bewilligung eingereicht werden. Hausbesuche müssen ab der 1. Behandlung bewilligt werden.

Für Versicherte anderer Krankenversicherungsträger
Wenn Sie bei einem anderen Krankenversicherungsträger versichert sind, erkundigen Sie sich bitte dort, ab welchem Zeitpunkt eine Bewilligung notwendig ist.

1.Therapieeinheit

In der ersten Therapieeinheit besprechen wir gemeinsam aufgrund ihrer Beschwerden und Therapiewünsche, welche Behandlungsform für Sie passend ist.

Zur Therapie mitzubringen sind

  • bei Bedarf einen Überweisungs-/Verordnungsschein
  • wichtige Befunde (Arzt, Röntgen, MRI,…)

Aufgrund unserer genauen Dokumentation (für uns Heilmasseure verpflichtend und ein Teil der Behandlungszeit) können wir den Verlauf der Therapie und dessen Veränderung optimal beobachten.