Wenn Sie bei uns Leistungen in Anspruch nehmen wollen, möchten wir Sie auf folgende Punkte hinweisen:
Terminvereinbarung
Terminvereinbarungen sind bei uns nur telefonisch von Montag bis Freitag Nachmittags möglich.
Sie erreichen uns unter der Nummer +43 680 2226669
Wenn Sie uns nicht sofort erreichen, rufen wir sobald als möglich wieder retour.
Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir während unserer Behandlungen nicht abheben können.
Wir bemühen uns, dass Sie bei uns so bald wie möglich einen Termin bekommen, um die Wartezeit so kurz wie möglich zu halten.
Bei geplanten Operationen können Sie sich bereits im Vorfeld bei uns melden, damit wir die Nachbehandlung im Vorfeld planen und die Wundheilung somit optimal unterstützen können.
Erste Therapieeinheit
Zur Therapie mitzubringen sind
- Überweisungs-/Verordnungsschein
- Befunde (Arzt, Röntgen, MRI,…)
- Leintuch oder großes Badetuch
- bequeme Sportkleidung
Ihre Behandlung beinhaltet eine genaue Befundung, die Therapieplanung mit den entsprechenden Behandlungsmaßnahmen, sowie ein individuell angepasstes Training (Heimprogramm).
Aufgrund unserer genauen Dokumentation (für uns Physiotherapeuten verpflichtend und ein Teil der Behandlungszeit) können wir den Verlauf der Therapie und dessen Veränderung optimal beobachten.
Verordnungsschein und Bewilligung
Die Therapie kann nur mit einem Verordnungsschein eines Haus- oder Facharztes durchgeführt werden.
Das Einholen von chefärztlichen Bewilligungen bei den Krankenversicherungsanstalten sind Teil meiner Betreuung.
Für Versicherte der ÖGK
Derzeit ist keine Bewilligung der Therapien notwendig. Wenn sich dies wieder ändert, gild folgendes:
Im Falle einer Leistungszuständigkeit der ÖGK beachten Sie bitte, dass bei der Physiotherapie pro Quartal (Kalendervierteljahr) nur 6 Anwendungen pro Leistungsart (z.B. manuelle Heilmassage, physioth. Bewegungsbehandlung) bzw. insgesamt 20 Anwendungen chefarztfrei sind. Weitere Therapien müssen vor der 7. Anwendung einer Leistungsart bzw. vor der insgesamt 21. Anwendung bei einer Kassendienststelle (persönlich, per Post oder Fax) zur Bewilligung eingereicht werden. Hausbesuche müssen ab der 1. Behandlung bewilligt werden.
Für Versicherte anderer Krankenversicherungsträger
Wenn Sie bei einem anderen Krankenversicherungsträger versichert sind, erkundigen Sie sich bitte dort, ab welchem Zeitpunkt eine Bewilligung notwendig ist.